Fördermittelberatung

Es existieren eine Reihe öffentlicher Förderprogramme zur Verbesserung der Breitbandversorgung. Diesen liegt das Prinzip zugrunde, dort zu fördern, wo ausreichende Marktlösungen für den jeweiligen Bedarf bei den gegebenen wirtschaftlichen, infrastrukturellen und topographischen Gegebenheiten auch unter Einbeziehung aller technologischen und wettbewerblichen Alternativen nicht zustande kommen.

Die Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen hat mehr als zehn Jahre Erfahrung bei der technologie- und anbieterneutralen Beratung unserer südwestfälischen Kommunen im Zusammenhang mit der Antragstellung, Durchführung und Erfolgskontrolle beim Einsatz von Fördermitteln zum Breitbandausbau. Insgesamt wurden in den verschiedenen Förderperioden über 100 Millionen Euro Fördermittel erfolgreich durch die südwestfälischen Kommunen beantragt und von der Bezirksregierung in Arnsberg bewilligt, darunter auch kreisweite Förderanträge beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Weitere Förderanträge sind in Vorbereitung.

Der typischer Ablauf einer Breitbandförderung gestaltet sich folgendermaßen:

  • Nachweis der unzureichenden Breitbandversorgung unter Berücksichtigung der Ausbauabsichten der Netzbetreiber
  • Darstellung des Bedarfs an gewerblichen Breitbandanschlüssen (RWP)
  • Durchführung einer Interessenbekundung mit dem Ziel, herauszufinden, ob ein Unternehmen die Versorgung ohne Zuschüsse realisieren kann
  • Offenes und transparentes Auswahlverfahren bzw. öffentliche Ausschreibung
  • Stellen des Förderantrags
  • Abwicklung des Förderverfahrens
  • Verwendungsnachweis, Controlling, Prüfung

Die zentrale Ausschreibungsplattform www.breitbandausschreibungen.de bietet die Möglichkeit, Projekte im Breitbandausbau digital abzubilden und einzelne Verfahrensschritte zu verwalten. Verschiedene Prozessschritte eines Ausbauprojektes werden in Formularen erfasst und dargestellt.

Durch die Nutzung der Plattform wird eine Förderung von Breitbandausbauverfahren den rechtlichen Anforderungen nach Transparenz und Diskriminierungsfreiheit gerecht. Die Verwendung der Webseite ist zudem in diversen bundesweiten Förderverfahren sowie in landeseigenen Programmen als zentrales Portal zur Veröffentlichung von Ausschreibungen vorgeschrieben. Zusätzlich ist für Gebietskörperschaften eine Antragsstellung auf Fördermittel des Bundes für den Breitbandausbau über die Plattform möglich.

Registrierten Unternehmen ist es möglich, eine Übersicht über die veröffentlichten Verfahren zu erhalten, von der Markterkundung bis zur Ausschreibung. Eine Filterung nach Bundesländern ist dabei integriert. Im Rahmen der angegebenen Fristen können zu dem jeweiligen Verfahren Meldungen hinzugefügt werden. Die Eingabe von konkreten Daten wie auch der Upload von Dokumenten sind hier möglich. Diese Daten stehen zunächst nur der nachfragenden Gebietskörperschaft zur Verfügung und sind nicht öffentlich einsehbar.

Es ist eine Registrierung erforderlich, nach der die Verifizierung durch das Breitbandbüro des Bundes erfolgt. Sowohl Gebietskörperschaften, die den Breitbandausbau vorantreiben wollen, als auch Unternehmen, die als Anbieter von Leistungen agieren, können die Plattform nutzen.

Die Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen ist bereits vollumfänglich für das Portal geschult und zertifiziert und kann gemeinsam mit den Kreisen und Kommunen alle Anforderungen im Zusammenhang mit der Beantragung und Abwicklung von Förderverfahren abdecken.


Sie haben Beratungsbedarf im Zusammenhang mit Bundesförderprogramm, GAK, RWP, Bundesrahmenrichtlinie Leerrohrförderung, Kommunalinvestitionsförderungsgesetz oder den Finanzierungsprogrammen von EIB, NRW.Bank oder kfw?
Sprechen Sie uns an!

 
 
 
 
 
 
 
 
 
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